Um die Folgen des Klimawandels zu minimieren, gilt es jetzt, Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen, Energie einzusparen und auf erneuerbare Energieträger umzustellen. Einer der drei NABU-Schwerpunkte bis 2025 ist deshalb die „Naturverträgliche Energiewende“.
Klimaschutz und Naturschutz sind untrennbar miteinander verbunden. Ohne erfolgreichen Klimaschutz sind viele Bemühungen im
Naturschutz umsonst. Deshalb steht der NABU für beides ein: für erfolgreichen Naturschutz und für erfolgreichen Klimaschutz.
Um die Folgen des Klimawandels zu minimieren, gilt es, schnell umfassende Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Besonders wichtige
Bausteine sind die Energieeinsparung und die Umstellung unserer Energieversorgung auf Erneuerbare Energieträger. Dabei können auch Zielkonflikte mit dem Natur- und Artenschutz entstehen. In einer
Landschaft, die durch Siedlungsdruck, intensive Landwirtschaft und Freizeitnutzung bereits extrem belastet ist, kommen mit Windparks, Verteilnetzen, Energieäckern und Speicher-Infrastruktur
zusätzliche Belastungen hinzu. Wir sehen es als unsere Aufgabe, diesen Transformationsprozess aktiv mitzugestalten. Dabei legen wir unseren Fokus darauf, die Naturverträglichkeit der Energiewende
in Baden-Württemberg sicherzustellen. Unser Ziel ist es, den Klimaschutz in Baden-Württemberg voranzubringen und gleichzeitig Lebensräume und Arten zu schützen, zu schonen und im besten Fall
sogar Verbesserungen für den Naturschutz zu erreichen.
Für den NABU steht fest: Die Energiewende ist dringend nötig, sie muss jedoch naturverträglich vollzogen werden – der Klimaschutz und der Schutz der biologischen Vielfalt sind gleichrangige Ziele.
Klima- und Naturschutz sind miteinander vereinbar, wenn naturschutzfachliche Belange bereits bei Beginn der Planung und während des Baus von Energieprojekten konsequent berücksichtigt und Naturschutzverbände frühzeitig in die Planung mit einbezogen werden. An dieser Stelle wird die Arbeit des Dialogforums wichtig: Es informiert, berät und vermittelt bei konkreten Vorhaben rund um die Energiewende, primär bei der Planung und Umsetzung von Windenergie- und Freiflächensolaranlagen sowie von Stromverteilnetzen und der Geothermie.
Das Beratungsangebot des Dialogforums Energiewende und Naturschutz ist offen für Naturschutzaktive, Genehmigungs- und Naturschutzbehörden, Anlagen- und Netzbetreiber*innen und weitere Interessierte. Dabei stützen sich unsere Beratungsansätze auf die folgenden Punkte:
Das Dialogforum Energiewende und Naturschutz
Alle Informationen zum Projekt sowie eine Sammlung hilfreicher Publikationen finden Sie unter: https://www.dialogforum-energie-natur.de/
NABU und BUND unterstützen den ambitionierten und gleichzeitig naturverträglichen Ausbau von Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik in Baden-Württemberg. Momentan werden in allen zwölf Regionalverbänden Baden-Württembergs sogenannte Teilregionalpläne Energie erarbeitet. Darin sollen die Regionen jeweils mindestens 1,8% ihrer Fläche als Vorranggebiet für Windenergieanlagen und mindestens 0,2% für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausweisen.
Diese Angaben fungieren als zentrale Vorfestlegung für den späteren Ausbau der Erneuerbaren Energien, weshalb es besonders wichtig ist, dass Naturschutzaspekte frühzeitig in die Planungsprozesse eingebracht werden.
BUND und NABU sehen in den Teilregionalplänen eine Chance, den für den Klimaschutz notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen, stellen aber auch Bedingungen, die für einen naturverträglichen Ausbau erfüllt werden müssen.
Um einen ersten Eindruck über Naturschutzbelange und potenzielle Gebiete für den Windenergieausbau zu bekommen, haben NABU und BUND relevante Informationen zusammengetragen und in einer interaktiven Karte dargestellt:
Die NABU-Bezirksgeschäftsstelle übersieht die NABU-Tätigkeiten in 4 Landkreisen. Die Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalb liegen im Regionalverband Neckar-Alb. Der Landkreis Rottweil liegt im Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg. Beide Regionalverbände rufen zur Beteiligung an der Fortschreibung der Teilregionalpläne zur Wind- bzw. Solarenergie auf. Dabei ist zu beachten, dass sich die Fristen unterscheiden bzw. teilweise Wind und Solar in einem gemeinsamen Beteiligungsverfahren/Offenlage ausgerufen werden oder diese auch separat stattfinden können.
Die Regionalverbände haben den Vorrangflächen-Pool weiter eingeschränkt und ein letztes Mal die Möglichkeit eröffnet Hinweise zu geben und als Träger öffentlicher Belange Stellung zu beziehen. Diese Möglichkeit haben wir wahrgenommen und unsere NABU-Aktiven vor Ort gebeten sich die Karten anzuschauen. Aus den gemeinsamen Ergebnissen gehen die folgenden Stellungnahmen hervor, die NABU, BUND und LNV gemeinsam eingereicht haben:
Juli 2025
Nachdem am 22. Juli 2025 der Teilregionalplan Solarenergie in der Regionalverbandsversammlung beschlossen und verabschiedet wurde, hat der Regionalverband Neckar-Alb in der gleichen Sitzung die zweite Offenlage (Beteiligungsrunde) im Teilregionalplanverfahren Windenergie beschlossen. Vom 30. Juli bis zum 29. August 2025 sind Bevölkerung und Öffentlichkeit aufgerufen Hinweise und Stellungnahmen einzureichen. Die Verbände haben als Träger öffentlicher Belange eine erweiterte Abgabefrist bis 30. September. Wir werden wieder gemeinsam eine Stellungnahme im Namen des NABU Neckar-Alb, BUND Neckar-Alb, sowie den drei LNV-Arbeitskreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb, abgeben.
Mai 2025
Auch der Regionalverband Neckar-Alb hat erneut zur Beteiligung Teilregionalplan Solarenergie (Freiflächen-PV) aufgerufen. Die Verbände haben fristgerecht im Mai 2025 ihre gemeinsame Stellungnahme im Namen des NABU Neckar-Alb, BUND Neckar-Alb, sowie den drei LNV-Arbeitskreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb, abgegeben.
Mai 2025
Der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg hat erneut zur Beteiligung in den Teilregionalplänen Wind und Solar (Freiflächen-PV) aufgerufen. Die Verbände haben auch hier fristgerecht im Mai 2025 ihre Stellungnahme abgegeben (federführend BUND-Regionalstelle SBH) .
Die Datei wird nachgereicht.
Mai 2025
April 2024
April 2024
April 2024
November 2024
Artenschutz für die Regionalplanung
Das Umweltministerium gab die Zusammenstellung von "Vorrangflächenkarten" bei der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) in Auftrag. So hat das Land nun am 31. Oktober 2022 den von der LUBW erstellten „Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung“ an die Regionalverbände übergeben und damit veröffentlicht hier
Die Karten sollen nun Berücksichtigung in der Regionalplanung finden, wenn es darum geht, Vorrangflächen für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu identifizieren bzw. aus Naturschutzsicht besonders sensible Gebiete auszusparen.
Hintergrund
Diesem "Fachbeitrag Artenschutz" liegen u.a. die Datenzusammentragungen von NABU und AGF (Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz BW) zugrunde. Auf dieser Grundlage erstellte die LUBW nach eigenen Kriterien sogenannte "Schwerpunktvorkommen" in zwei Kategorien: A und B.
Diese bildet sie im neuen Fachbeitrag mit der Windhöffigkeit - also dem Windpotenzial - ab, sodass potenzielle Konfliktbereiche verdeutlicht werden und Vorrangflächen herausgestellt.
Ergänzend hat der NABU interaktive Karten des Fachbeitrags mit Schutzgebietsflächen verschnitten abgebildet.
Im Folgenden sind die Karten zum Download bereitgestellt, die die Landkreise des NABU Bezirks Neckar-Alb abdecken. Übersichtskarte Baden-Württemberg (BW), Karte RV Neckar-Alb (Lkr. Reutlingen, Tübingen, Zollernalb) und Karte RV Schwarzwald-Baar-Heuberg (u.A. Lkr. Rottweil):