17.02.2026

Metzingen: 44 Streuobstbäume ohne gültige Genehmigung gefällt

Naturschutzverbände sind fassungslos - BUND reicht Klage ein

Gefällte Obstbäume in Metzingen - Foto: BUND Metzingen
Gefällte Obstbäume in Metzingen - Foto: BUND Metzingen

 

Im Bereich des geplanten Ganzjahresbades auf dem Bongertwasen in Metzingen wurden am 11. Februar widerrechtlich 44 Obstbäume gefällt.

Widerrechtlich deshalb, weil kurz nach Erteilung der Streuobstumwandlungsgenehmigung BUND und NABU den bereits vorbereiteten Widerspruch einreichten, der eine aufschiebende Wirkung entfaltet.

 

Obwohl die Stadt Metzingen über den geplanten Widerspruch informiert war, wurden innerhalb kurzer Zeit Tatsachen geschaffen und die Obstbäume gefällt.

Der BUND hat deshalb Anzeige beim Landratsamt Kreis Reutlingen erstattet und verlangt von der Stadt eine umfassende Aufklärung. Sie muss außerdem dafür sorgen, dass keine weiteren Arbeiten auf der Streuobstwiese stattfinden und die Maßnahmen rückgängig gemacht werden.

Hintergrund

Im Mai 2018 hatte der Metzinger Gemeinderat entschieden, ein neues Ganzjahresbad auf dem Gebiet Bongertwasen zu bauen. In diesem Bereich befand sich die nun gefällte hochwertige Streuobstwiese, die Lebensraum für geschützte Vögel wie Goldammer und Halsbandschnäpper, Insekten wie den marmorierten Goldkäfer und viele Wildbienen-Arten sowie für Fledermäuse war.

 

Die Ortsverbände von NABU und BUND sahen die Pläne von Anfang an kritisch und gaben eine entsprechende Stellungnahme zum Bebauungsplan ab. In dieser forderten sie Alternativen, bei denen die Streuobstwiesen auf dem Bongertwasen nicht überbaut werden müssten.

 

Nach baden-württembergischen Naturschutzgesetz (§ 33a NatSchG) dürfen Streuobstwiesen von mehr als 1.500 Quadratmetern nur mit behördlicher Genehmigung gerodet werden. Liegt ein überwiegendes öffentliches Interesse vor oder ist der Streuobstbestand wichtig für den Naturhaushalt oder die Artenvielfalt, darf es keine Änderung der Nutzung geben.

 

Weitere Informationen: BUND Landesverband, BUND Regionalverband Neckar-Alb